Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung, die mit und ohne Trauerfeier durchgeführt werden kann, wird der Verstorbene mit einem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Die zurückbleibende Asche wird in eine Urnemkapsel gefüllt und anschließend dem auserwählten Bestatter oder Friedhof zur Beisetzung übergeben.
Als Beisetzungsstätten werden angeboten:
- Urnen-Reihengräber
- Familiengräber
- Mauernischen
- anonyme Urnengrabfelder
- halbanonyme Urnengrabfelder
- Baumbestattungen
- Seebestattungen
Eine außergewöhnliche Bestattungsart stellt zudem die Diamantbestattung dar.
Das Verstreuen der Asche oder die private Aufbewahrung der Urne ist in Deutschland nach dem Bestattungsgesetz nicht möglich.
Hinweis: Eine Feuerbestattung ist nur möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen, kann eine Feuerbestattung auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden.
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